Business-Talk am KuDamm mit Rechtsanwalt Andreas Wähnert
Hier finden Sie das jüngste Interview von Herrn Rechtsanwalt Andreas Wähnert, WHP Rechtsanwälte, zum Thema „Instrumente des modernen Insolvenzrechts“:
Insolvenzantragspflicht tritt ab dem 01.10.2020 wieder in Kraft - Sonderregelung für zahlungsunfähige Unternehmen endet
Der Gesetzgeber beabsichtigt, die Insolvenzantragspflicht für juristische Personen (u.a. Kapitalgesellschaften) wegen des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit zum 01.10.2020 wieder in Kraft treten zu lassen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll nur für Unternehmen bis zum 31.12.2020 in Kraft bleiben, bei denen corona-bedingt nur der Insolvenzgrund der Überschuldung gegeben ist.
Geschäftsführer, Vorstände und andere Organe von juristischen Personen (GmbHs, Aktiengesellschaften, GmbH & Co. KG etc.), die aktuell wegen der Corona-Pandemie zahlungsunfähig sind, müssen sich daher zeitnah beraten lassen, da das Unterlassen der Stellung eines Insolvenzantrages ab dem 01.10.2020 wieder strafbar sein wird. Zudem treten die Regelungen über die zivilrechtliche Haftung der Organe wieder in Kraft.
Wir beraten Sie gerne, Hotline: 030/275819-49.
Schuldenfrei in 3 Jahren - Gesetzgeber plant Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Der Gesetzgeber plant eine schrittweise Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf künftig drei Jahre für Insolvenzanträge ab dem 01.10.2020.
Auf die Erfüllung besonderer Voraussetzungen wie die Deckung der Verfahrenskosten oder die Erfüllung von Mindestbefriedigungsanforderungen wird dabei künftig verzichtet.
Es sollen auch die Fristen für die Speicherung der Daten über das Restschuldbefreiungsverfahren durch Auskunfteien auf ein Jahr verkürzt werden, um dem Schuldner oder der Schuldnerin nach Erteilung der Restschuldbefreiung einen wirtschaftlichen Neustart zu erleichtern.
Lassen Sie sich jetzt beraten!
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: https://www.bmjv.de
Wir wurden ausgezeichnet!
WHP Rechtsanwälte wurden jüngst von der Zeitschrift Capital (Ausgabe 06/2020) als eine der sieben besten Anwaltskanzleien für Insolvenzrecht bundesweit ausgezeichnet. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung als Beleg für unsere Expertise und unsere langjährige, erfolgreiche Arbeit für unsere Mandanten. Wir werden auch weiterhin an Ihrer Seite stehen und Sie insolvenzrechtlich in allen Belangen nach besten Kräften und mit bestem Wissen unterstützen.
Gesetzliche Neuregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Das Gesetz sieht im Bereich des Insolvenzrechts fünf Maßnahmen vor:Mehr erfahren
Tagesspiegel-Beitrag mit Kommentaren von Rechtsanwalt Wähnert
Hier finden Sie einen Artikel aus dem Tagesspiegel vom 08. August 2018, in dem Herr Rechtsanwalt Andreas Wähnert Ratschläge zum Umgang mit Unternehmenskrisen gibt: „Hans Stier wollte mit Kaffee Kohle machen – Das ging gründlich schief“
Den Artikel finden Sie hier auch als PDF.
Erklärung von Reinhard Mey
Bugwellen-Theorie
Ein seit langem bestehender Streitpunkt bei der Prüfung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit und damit bei der Beurteilung der Insolvenzverschleppungshaftung von GmbH-Geschäftsführern scheint nunmehr geklärt zu sein.
Magdalena
Hier finden Sie die Pressemitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters Joachim Voigt-Salus zum Insolvenzverfahren, einer der bekanntesten und größten Elektro-Clubs Berlins, der mit den Mitteln des Insolvenzverfahrens durch WHP Rechtsanwälte und Herrn Rechtsanwalt Voigt-Salus saniert und erhalten werden soll.
Urheber der Musik
Pressemitteilung des Liedermachers Reinhard Mey zu 80er-Jahre-Werbespots der Allianz Versicherung.